Bedingungen&Konditionen

Liebe Kreuzfahrtgäste,

bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor der Buchung Ihrer Pauschalreise sorgfältig durch, denn Sie erkennen sie mit Ihrer Buchung als verbindlich an. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Buchungen und regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Swan Hellenic Travel Ltd. (nachfolgend "Swan Hellenic Travel" genannt) ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Pauschalreiserichtlinie bzw. der nationalen Umsetzung der genannten Richtlinie - wie hier z.B. die zypriotische Umsetzung als "The Package Travel and Linked Travel Arrangements Law Number 186(I) of 2017, bzw. die geltende Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 in nationales Recht für Ihr Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden. Die Reisebedingungen ergänzen und vervollständigen diese. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie über die wesentlichen Einzelheiten Ihrer Kreuzfahrt-Pauschalreise sowie über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 informieren. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise finden Sie in den allgemeinen und besonderen Leistungsbeschreibungen unserer Reisen und diesen Reisebedingungen. Zusätzlich zu Ihren Rechten nach der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir das erforderliche Formular auf unserer Website, in Ihrem Reisebüro und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen gebucht werden können, bereitgestellt. Darüber hinaus gelten für Flugleistungen die Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck auf dem Seeweg des Beförderers/Reedereiunternehmens (Beförderungsbedingungen) und die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens für regelmäßige Linienflüge mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Bedingungen sind bei Ihrem Reisebüro oder auf Anfrage bei unserem Call Center erhältlich.


Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter im Sinne des geltenden Gesetzes als Übergangsdefinition der genannten EU-Richtlinie - im Zypern" The Package Travel and Linked Travel Arrangements Law 186 (I) of 2017 ausschließlich Swan Hellenic Travel Ltd. ist, für alle auf der Website angebotenen Reisen.


Im Folgenden wird der Begriff "Kunde" im Sinne unseres Vertragspartners und der Begriff "Reisender" im Sinne derjenigen Personen verwendet, die die Reise tatsächlich antreten.


Wir empfehlen jedem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung und einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten für den Rücktransport.


PERSÖNLICHE ANFORDERUNGEN DES REISENDEN

Der Kunde sichert zu, dass die Reisenden reisefähig sind. Swan Hellenic Travel ist berechtigt, vom Kunden ein ärztliches Attest zu verlangen, das die Reisefähigkeit bestätigt. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren an einer Reise teilnehmen. Swan Hellenic Travel kann die notwendige medizinische Versorgung von Kindern nicht garantieren. Kinder unter 8 Jahren können nicht an den Expeditionsreisen von Swan Hellenic Cruises mit Zodiac-Ausschiffen teilnehmen. Frauen, die am Ende der gebuchten Kreuzfahrt in der 24. Schwangerschaftswoche sind, können leider nicht an einer solchen Kreuzfahrt teilnehmen.

  1. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Swan Hellenic Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und bestätigt gleichzeitig Swan Hellenic Travel die Kenntnisnahme der vorgenannten vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax oder elektronisch, in Ausnahmefällen auch telefonisch möglich. Sie wird vom Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Angaben, insbesondere auch zu den angebotenen Flugleistungen, sowie diese Reisebedingungen.


1.2 Der Pauschalreisevertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reisebestätigung oder Rechnung von Swan Hellenic Travel zustande. Die elektronische Bestätigung des Eingangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterschriebenes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrages dar. Erfolgt die Reisebestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons "Jetzt buchen" durch die sofortige Anzeige der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, kommt der Pauschalreisevertrag mit der Anzeige dieser Reisebestätigung zustande. Swan Hellenic Travel ist im Falle der Nichtannahme des Reiseantrages nicht verpflichtet, die Nichtannahme ausdrücklich zu erklären und/oder dem Kunden gegenüber zu begründen.


1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist Swan Hellenic Travel an dieses neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder fristgerechten Reiseantritt annimmt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreiseverträge, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonate, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste) geschlossen werden, besteht kein Rücktrittsrecht, sondern nur das gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrecht. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Verhandlungen beruhten auf einer vorherigen Bestellung des Verbrauchers; in diesem Fall besteht kein Rücktrittsrecht.


2. BEZAHLUNG

2.1 Swan Hellenic Travel und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein/ die Sicherungsscheininformationen übergeben wurden. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.


2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist Swan Hellenic Travel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage, hat die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits, so ist Swan Hellenic Travel im Falle der Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.4 zu belasten. Ist der vereinbarte Pauschalreisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig gezahlt, ist Swan Hellenic Travel berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittskosten zu verlangen, sofern nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zur Kündigung berechtigender Mangel der Pauschalreise vorlag. Swan Hellenic Travel ist berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen des zypriotischen Rechts oder vergleichbarer nationaler Rechtsvorschriften zu verlangen. Wenn Sie Ihre Reise erst 60 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht haben, muss die vollständige Zahlung sofort nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein/ Kautionsinformation erfolgen. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, der sich nach den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen richtet. Swan Hellenic Travel hat für alle Kreuzfahrtbuchungen und für alle Flugpauschalreisen eine Insolvenzabsicherung gemäß ACTA Briefing abgeschlossen, um Ihre Kundenanzahlungen und Vollzahlungen zu sichern. Der jeweilige lokale Sicherungsschein verbrieft im Falle einer Insolvenz von Swan Hellenic Travel einen direkten Anspruch gegen die Sicherungseinrichtung, deren Adresse Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt wird.

3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

3.1 Die Angebote und Angaben über den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen auf unserer Website entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Reisepreise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Reiseausschreibung gültigen Beförderungspreisen und Wechselkursen. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch Änderungen der Leistungen/des Leistungsumfangs/der Schiffsroute/der An- und Abreisemodalitäten aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich, weshalb sich Swan Hellenic Travel dieses Recht ausdrücklich vorbehält. Swan Hellenic Travel wird den Kunden über diese Änderungen selbstverständlich vor Vertragsschluss bzw. vor Abgabe seines verbindlichen Vertragsangebotes informieren.


3.2 Swan Hellenic Travel behält sich ausdrücklich Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages vor, die nach Vertragsschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen nach der EU-Pauschalreiserichtlinie im zypriotischen Übergang bzw. den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, unerheblich sind. Bei Kreuzfahrten sind Änderungen der Reiseroute jederzeit möglich, z.B. aufgrund behördlicher Vorschriften, besonderer Umstände des Schiffsverkehrs, medizinischer Notfälle oder wenn eine andere Reiseroute im Interesse der Sicherheit der Passagiere oder aus wetterbedingten Gründen oder im Zusammenhang mit nationalen oder internationalen Epidemie- oder Pandemievorschriften erforderlich wird. Über solche nach Vertragsschluss notwendig werdenden Änderungen des Reiseverlaufs und/oder der Reise- und Liegezeiten entscheidet der verantwortliche Kapitän des Schiffes.


3.3 Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind.


3.4 Swan Hellenic Travel ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen des Vertrages unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.


3.5 Kann Swan Hellenic Travel die gebuchte Reise aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur in Abweichung von einer zwischen Swan Hellenic Travel und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Vereinbarung erbringen, so ist Swan Hellenic Travel berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung als neues Angebot oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer Änderungsmitteilung mit dem neuen Angebot von der gebuchten Reise entschädigungslos zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen oder das neue Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Auf diese Frist wird Swan Hellenic Travel den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Der angebotene neue Vertrag gilt daher als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist gegenüber Swan Hellenic Travel erklärt, dass er unentgeltlich von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer ersatzweise angebotenen Pauschalreise verlangen möchte. Die neu angebotene Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die neue Leistung mangelhaft ist.

 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEANTRITT / STORNOKOSTEN

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Swan Hellenic Travel unter der unten angegebenen Adresse zu erklären. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Swan Hellenic Travel oder dem jeweiligen Reisebüro.


4.2 Tritt der Kunde vor Antritt der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Swan Hellenic Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Swan Hellenic Travel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Swan Hellenic Travel zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von Swan Hellenic Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Swan Hellenic Travel ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was Swan Hellenic Travel durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, die Swan Hellenic Travel auf Verlangen des Kunden nachweist. Swan Hellenic Travel hat unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reiseantritt sowie der voraussichtlichen Ersparnis von Aufwendungen und des voraussichtlichen Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen die nachfolgende Entschädigungsstaffel festgelegt. Die Entschädigung wird mit der jeweiligen Stornostaffel nach dem Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:


Die folgenden Stornogebühren gelten für alle anderen Reisen, mit Ausnahme von Spezialkreuzfahrten:


- Für alle Stornierungen bis 120 Tage vor Reisebeginn wird eine Verwaltungsgebühr pro Person von USD 300/ EUR 300/ GBP 300/ CAD 300.00/ AUD 300/ NZD 300 erhoben;


- Für Stornierungen 119-60 Tage vor der Abfahrt: 15% des Reisepreises;


- Bei Stornierung 59-30 Tage vor der Abfahrt: 75% des Reisepreises;


- Bei einer Stornierung 29 Tage vor der Abfahrt: 100% des Pauschalpreises.


Von Zeit zu Zeit können wir eine andere Stornierungspolitik einführen. Bitte beachten Sie unseren Abschnitt Kreuzfahrt mit Vertrauen auf der Website. 


Für "Specials" werden die Stornobedingungen in der detaillierten Produktbeschreibung des "Specials" veröffentlicht.


Die Standard-Stornierungs- und Zahlungsplanbestimmungen werden durch die Bestimmungen für spezielle Kreuzfahrtrouten und Zahlungspläne für die folgenden Reisen ersetzt:


Bei Flugtickets zu Sonderpreiskonditionen, die zusätzlich zum Kreuzfahrtarrangement gebucht werden, werden bei Stornierung oder Nichterscheinen 100% des Nettoticketpreises als Stornogebühren berechnet, Steuern und Gebühren auf dem Flugticket werden erstattet.


4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Swan Hellenic Travel nachzuweisen, dass Swan Hellenic Travel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Stornohöhe.


4.5 Swan Hellenic Travel behält sich vor, anstelle der vorgenannten Stornostufe eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Swan Hellenic Travel nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornostufe entstanden sind. In diesem Fall ist Swan Hellenic Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, von Swan Hellenic Travel nach Maßgabe der EU-Pauschalreiserichtlinie im Zypern-Übergang bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Bis zum Reisebeginn, d.h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die Swan Hellenic Travel zuzumuten ist, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Swan Hellenic Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Swan Hellenic Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Umbuchung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger.

Für die Übertragung des Vertrages auf eine Ersatzperson erheben wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von €/GBP/USD 50,00 (zuzüglich etwaiger Gebühren Dritter - insbesondere der Fluggesellschaften).


Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des Kunden und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

5. UMBUCHUNG

5.1 Möchte ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen, sollte er Swan Hellenic Travel bitten, zu klären, ob der Wunsch erfüllt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Swan Hellenic Travel den Reisenden nicht, unzureichend oder falsch vorvertraglich entsprechend der EU-Pauschalreiserichtlinie im zypriotischen Übergang bzw. den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, informiert hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Ansonsten ist eine Umbuchung nur möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Reisetermin beginnt und teurer ist. Umbuchungen sind nur bis 61 Tage vor Reiseantritt möglich und werden nur einmal zugelassen. Änderungen, die sich nur auf einzelne Reiseleistungen (z.B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine Namenskorrekturen, die keinen Personenwechsel darstellen, sind dagegen jederzeit vor Reisebeginn möglich. Bei der Anmeldung Ihrer Reise muss Swan Hellenic Travel Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Nachnamen sowie die Namen aller angemeldeten Reisenden mit Ihrem gültigen Reisepass übereinstimmen. Nach der Reisebestätigung durch Swan Hellenic Travel sind Namensänderungen nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von €/GBP/USD/AUD 50,00 pro Person möglich. Namensänderungen auf Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; Swan Hellenic Travel erhebt eine Namensänderungsgebühr gemäß den Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften pro Person nach Ausstellung des Tickets. Je nach Verfügbarkeit der Flugplätze können zusätzliche Zuschläge anfallen. Reine Namenskorrekturen im Falle falscher Schreibweise sind kostenlos. Für Umbuchungen und Änderungen sowie Gebühren Dritter (ausgenommen Gebühren der Fluggesellschaften - siehe oben) werden dem Kunden EUR/GBP/USD/AUD 100,00 berechnet. Für Umbuchungen und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Konditionen; Rabatte und Sonderkonditionen für die umzubuchende Reise sind nicht übertragbar.


5.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, unter den Stornobedingungen gemäß Ziffer 4.3 von der ursprünglich gebuchten Reise zurückzutreten und eine neue Reise zu buchen. Dies ist für jeden Umbuchungswunsch 60 Tage oder später vor Reiseantritt zwingend erforderlich. 

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. vorzeitige Rückreise oder andere zwingende Gründe), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Swan Hellenic Travel wird sich bemühen, die ersparten Aufwendungen von den Leistungsträgern ersetzt zu bekommen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.


7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN ODER UNVERMEIDBAREN, AUSSERGEWÖHNLICHEN GRÜNDEN

Swan Hellenic Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende


a) eine ihm bekannte Reiseunfähigkeit nicht vor Antritt der Reise angezeigt hat;


b) wissentlich falsche Angaben zu seinem Alter gemacht hat;


c) nach dem Urteil des Kapitäns oder des Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechen oder aus anderen Gründen, z.B. Pandemieverdacht, reiseunfähig ist;


d) auf Begleitung angewiesen ist, aber ohne Begleitung reist;


e) die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von Swan Hellenic Travel oder der Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;


f) mit falschen Angaben zur Person oder Staatsangehörigkeit gebucht hat;


g) nicht innerhalb der vorgesehenen Abfertigungsfristen zum Antritt der Reise erscheint oder die erforderlichen Reisevorschriften nicht einhält oder die erforderlichen Reisedokumente nicht mit sich führt, so dass die Gefahr besteht, dass andere Reisende das Schiff nicht zum Landgang verlassen können.


h) Waffen, Munition, explosive oder entflammbare Stoffe und dergleichen mit sich führt,


i) während der Reise Drogen konsumiert oder mit sich führt oder strafbare Handlungen begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Falle eines Versuchs der vorgenannten Handlungen h) und i) vor.


j) auf entsprechenden Anti-Terror-Listen der EU oder des OFAC steht.


Kündigt Swan Hellenic Travel, so behält Swan Hellenic Travel den Anspruch auf den Reisepreis; Swan Hellenic Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Swan Hellenic Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der Swan Hellenic Travel von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


Ist Swan Hellenic Travel an der Durchführung und Erfüllung des Pauschalreisevertrages vor Reisebeginn durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gehindert, so kann Swan Hellenic Travel den Rücktritt vom Vertrag unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes gegenüber dem Kunden erklären. Swan Hellenic Travel wird dann innerhalb von 14 Tagen den gezahlten Reisepreis zurückerstatten. Swan Hellenic Travel behält sich vor, für erbrachte oder zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.


An Bord gibt es eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie im Hinblick auf die Einhaltung der Schiffsordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Kunden entschädigungslos vom Schiff zu verweisen. 

8. GEWÄHRLEISTUNGS-/MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN

8.1 Mängelanzeige;


Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Swan Hellenic Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Ansprüche auf Minderung des Reisepreises nach der EU-Pauschalreiserichtlinie in der Zypern-Übergangsphase bzw. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, noch Schadensersatzansprüche nach der Deliktsdefinition bzw. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, geltend machen. Soweit die Mängelanzeige nicht erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist, kann der Reisende diese unverzüglich gegenüber der Pauschalreiseleitung am Urlaubsort oder an Bord des Schiffes geltend machen. Ist eine Pauschalreiseleitung vor Ort nicht erreichbar, kann der Kunde die Reisemängel bei Swan Hellenic Travel an deren Sitz anzeigen. Über die Erreichbarkeit der Kreuzfahrt-Pauschalreiseleitung oder von Swan Hellenic Travel wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen informiert. Die Pauschalreiseleitung wird angewiesen, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Er ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Der Kunde kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (d.h. im Hinblick auf die zypriotische Übergangsregelung bzw. die jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen, in dem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden) verlangen, wenn trotz seines Abhilfeverlangens (siehe 8.1.) von ihm angenommene Reiseleistungen oder Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.


8.2 Frist vor der Kündigung;


Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie in der Zypern-Übergangszeit bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden, kündigen, muss er Swan Hellenic Travel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern diese erheblich ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Swan Hellenic Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.  Wird die Pauschalreise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, wenn der Vertrag eine Rückbeförderung vorsah. Swan Hellenic Travel trägt die zusätzlichen Kosten für den Rücktransport. Unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände, die die Reiseleistungen von Swan Hellenic Travel nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.


Das Verlangen des Kunden nach Abhilfe kann auch direkt an Swan Hellenic Travel gerichtet werden:


Swan Hellenic Travel Ltd. www.swanhellenic.com, Telefon +49 (0)211 1386 6123, E-Mail: support@SwanHellenic.com


Zustellungsbevollmächtigter und Vertreter:


Swan Hellenic Travel Ltd.  UK Branch: 60 Petty France, London, SW1H 9EU


Swan Hellenic Travel Ltd.  Deutsche Niederlassung: Koenigsallee 14, Düsseldorf, 40212


Der Kunde muss beachten, dass bei Meldungen an sein Reisebüro außerhalb dessen Öffnungszeiten eine direkte Weiterleitung an Swan Hellenic Travel zur zügigen Bearbeitung des Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.


Verletzt Swan Hellenic Travel schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist Swan Hellenic Travel dem Kunden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (auf der Grundlage der EU-Pauschalreiserichtlinie im Übergang auf Zypern bzw. der jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen, in dem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden). Wird die Reise dadurch vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde, wenn er erfolglos Abhilfe verlangt hat (siehe 8.1.), auch eine angemessene Entschädigung in Geld für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen.

8.3 Bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck empfiehlt Swan Hellenic Travel dringend, Schäden oder Verspätungen bei der Auslieferung während einer Flugreise unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft am Flughafen mittels eines Property Irregularity Reports (P.I.R.) anzuzeigen. Die Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn der Schadensbericht nicht ausgefüllt wurde. Bei Gepäckschäden muss der Schadensbericht innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach der Auslieferung eingereicht werden. Andernfalls muss der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung des Gepäcks dem Reiseleiter oder dem örtlichen Vertreter von Swan Hellenic Travel gemeldet werden. Die Beschädigung oder der Verlust des Gepäcks während der Einschiffung oder Ausschiffung muss sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Swan Hellenic Travel oder deren Vertreter schriftlich zu informieren. Ist das Handgepäck sichtbar beschädigt, hat der Kunde den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch bei der Ausschiffung, Swan Hellenic Travel anzuzeigen. Bei sonstigem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, das vom Bordpersonal transportiert oder für den Kunden aufbewahrt wurde, hat der Kunde den Schaden anzuzeigen, sobald es ihm wieder ausgehändigt wird. Ist der Schaden äußerlich nicht erkennbar, so hat die Anzeige spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung, der Übergabe oder dem Zeitpunkt der geplanten Übergabe zu erfolgen. Die Beförderung, das Verstauen und die Handhabung des eigenen Gepäcks an Bord erfolgt stets auf eigene Gefahr des Reisenden. Der Schaden am Kabinengepäck ist auf einen Haftungshöchstbetrag von 2.250 Rechnungseinheiten (Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds) begrenzt. Der Betrag wird in Euro/GBP/USD/AUD entsprechend dem Wert des Euro/GBP/USD/AUD im Verhältnis zum Sonderziehungsrecht, pro Kunde und pro Reise umgerechnet, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Swan Hellenic Travel verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Swan Hellenic Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen Spezialausrüstungen, die von einem Fluggast mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, erstattet Swan Hellenic Travel den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstung oder gegebenenfalls die Reparaturkosten. (d.h. Umsetzung der EU-Verordnung 392/2009 oder der jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden). 

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Die vertragliche Haftung von Swan Hellenic Travel für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (einschließlich der Haftung für Schäden vor, neben oder nach Vertragsschluss) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Swan Hellenic Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.


Für alle Schadensersatzansprüche gegen Swan Hellenic Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten pro Kunde und Reise.


Weitergehende Ansprüche aus internationalen Verträgen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.


9.2 Wird Swan Hellenic Travel als vertraglicher Reeder eingesetzt, so richtet sich die Haftung nach den besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften. Für die Beförderung auf See gelten die Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des dazugehörigen Protokolls von 2002 sowie der IMO-Vorbehalt und die IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 über die Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die genauen Haftungsbeschränkungen sind hier zu finden. Die Bestimmungen dieses Absatzes finden nur dann keine Anwendung, wenn die in Punkt 9.1 genannten Bestimmungen zu einem geringeren Anspruch gegenüber Swan Hellenic Travel führen. Swan Hellenic Travel weist in diesem Zusammenhang auf die folgenden Punkte im Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen für Seetransporte hin:


Die Haftung von Swan Hellenic Travel für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderen speziellen medizinischen Geräten, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisende Swan Hellenic Travel den Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden nicht spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung anzeigt. Eine schriftliche Anzeige ist nicht erforderlich, wenn beide Parteien den Schaden innerhalb der Frist bereits gemeinsam festgestellt haben.


Swan Hellenic Travel haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen oder Wertgegenständen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones, Notebooks und Tablet-PCs samt Zubehör etc.) durch Diebstahl, sonstigen Verlust oder sonstige extreme Einflüsse, die nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Swan Hellenic Travel zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden während der Beförderung zur Aufbewahrung z.B. im Empfangssafe hinterlegt.


9.3 Swan Hellenic Travel haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Fremdleistungen ausdrücklich und erkennbar als solche gekennzeichnet werden und daher nicht Bestandteil der von Swan Hellenic Travel geschuldeten Reiseleistungen im Rahmen des Reisevertrages sind.


9.4 Swan Hellenic Travel hat für den Kunden ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das in einigen dargestellten Fällen ausschließlich von sorgfältig ausgewählten lokalen Veranstaltern des jeweiligen Zielortes (Hafen) angeboten wird. Swan Hellenic Travel ist nur für die Vermittlung dieser Landausflüge verantwortlich, die nicht von Swan Hellenic Travel organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von lokalen Reiseveranstaltern angeboten, die unabhängig von Swan Hellenic Travel arbeiten. Die Organisatoren der Landausflüge planen diese in Übereinstimmung mit den Liegezeiten des Schiffes. Swan Hellenic Travel führt die Vermittlung solcher Fremdleistungen als reine Dienstleistung für den Kunden durch, haftet jedoch für Fehler bei der Vermittlung.


9.5 Die im Rahmen einer Pauschalreise geschuldete Luftbeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 779/2002.


9.6 Swan Hellenic Travel empfiehlt dem Kunden, im eigenen Interesse eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzuschließen. 

10. VERJÄHRUNG - INFORMATIONEN ZUR VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

10.1 Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Tod, Körperverletzung oder Gepäck verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren, es sei denn, sie ergeben sich auch aus den Vorschriften des zypriotischen Handelsgesetzbuches über die Seehandelshaftung.


10.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


10.3 Schweben zwischen dem Kunden und Swan Hellenic Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Swan Hellenic Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


10.4 Swan Hellenic Travel betreibt ein modernes, schnelles und faires Beschwerdemanagement. Dieses ist für seine Kunden unter support@SwanHellenic.com erreichbar. Swan Hellenic Travel nimmt nicht an einer Verbraucherstreitbeilegung teil. Sollte eine Verbraucherstreitbeilegung für Swan Hellenic Travel nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen verpflichtend werden, informiert Swan Hellenic Travel die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Swan Hellenic Travel weist für alle im elektronischen Rechtsverkehr geschlossenen Verträge auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.


11. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES VERTRAGSERFÜLLENDEN BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMENS

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Swan Hellenic Travel, den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zum Zeitpunkt der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Swan Hellenic Travel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald Swan Hellenic Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Swan Hellenic Travel den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Swan Hellenic Travel den Kunden über den Wechsel informieren. Swan Hellenic Travel wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über die Änderung informiert wird. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Flugbetrieb in der EU untersagt ist, kann auf folgender Website eingesehen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm 

12. PASS-, VISUM- UND GESUNDHEITSERFORDERNISSE

12.1 Der Kunde wird über die Einreisebestimmungen im Reiseprospekt, in der Reiseausschreibung bzw. im Internetauftritt, in der Online-Reiseausschreibung und in den "FAQ" im Reisekatalog bzw. online vor Vertragsschluss unterrichtet. Er hat die Notwendigkeit des Mitführens gültiger Ausweispapiere, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich muss jeder Reisende auf der jeweiligen Reise einen gültigen Reisepass mit sich führen, der noch mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein muss. Auf allen Fahrten, die ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island anlaufen, benötigen Bürger des Schengen-Raums nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig ist. Alle Kinder benötigen für alle Reisen zu Häfen in der EU, Norwegen und Island bis zum Alter von 14 Jahren einen Kinderreisepass, ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass), der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend.


12.2 Swan Hellenic Travel bietet die in diesem Reisekatalog bzw. auf der entsprechenden Website aufgeführten Reisen in allen europäischen EWR-Ländern und weltweit an. Swan Hellenic Travel wird daher seine Kunden vor Ort über die für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. Reise geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Informationen können auch durch das vermittelnde Reisebüro aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung (z.B. aufgrund der zypriotischen Übergangsregelung oder der jeweiligen nationalen Gesetzeslage, in dem Land, in dem die Reisebausteine angeboten werden) veranlasst werden und sollten von diesem dokumentiert werden. Weitere Informationen stellt Swan Hellenic Travel auf seiner Website und in den Buchungssystemen durch Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung.


12.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bis zur Abreise die für ihn zutreffenden Informationen zu beschaffen, die behördlich vorgeschriebenen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen, eventuell erforderliche Impfungen vorzunehmen und die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Dies gilt auch für Reiseverbote und besondere behördliche Anordnungen bei Pandemieverdacht oder plötzlicher Grenzschließung für Reisende aus bestimmten Ländern mit hoher Pandemierisikostufe. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bußgeldern, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn Swan Hellenic Travel oder der Reisevermittler nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


12.4 Swan Hellenic Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Swan Hellenic Travel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Swan Hellenic Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

13. DATENSCHUTZ / WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN WERBUNG

Die vom Kunden an Swan Hellenic Travel übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten, sofern der Kunde eingewilligt hat, zu Zwecken der Marktforschung und zur Zusendung aktueller Informationen und Angebote genutzt. Swan Hellenic Travel verarbeitet den Buchungsauftrag auf der Grundlage der GDPR unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde hat das Recht, dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die zu den vorgenannten Zwecken erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Zu diesem Zweck hat sich der Kunde an Swan Hellenic Travel, Datenschutzbeauftragter, Anschrift Zypern, per E-Mail an dpo@SwanHellenic.com oder per Post an Swan Hellenic Travel zu wenden. Weitere Einzelheiten kann der Kunde in der Datenschutzerklärung von Swan Hellenic Travel nachlesen.


14. RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND / GENERALKLAUSEL

14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Swan Hellenic Travel und dem Kunden findet ausschließlich zypriotisches Recht Anwendung, soweit sich nicht aus für den Reisevertrag zwingenden Vorschriften oder internationalen Übereinkommen etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.


14.2 Klagen gegen Swan Hellenic Travel sind bei den für den Sitz von Swan Hellenic Travel Ltd. örtlich und sachlich zuständigen Gerichten zu erheben. - Zypern, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder internationale Abkommen etwas anderes vorsehen.


14.3 Gerichtsstand für Klagen von Swan Hellenic Travel gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Swan Hellenic Travel in Nikosia - Zypern.


14.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.


Der Reiseveranstalter ist:


Reiseveranstalter: Swan Hellenic Travel Ltd: Themistokli Dervi 20, Wohnung/Büro 301, 1066 Nikosia, Zypern www.SwanHellenic.com


Bevollmächtigter Empfänger und Vertreter:


Swan Hellenic Travel Ltd. UK Branch: 60 Petty France, London, SW1H 9EU support@Swan Hellenic.com


Swan Hellenic Travel Ltd. Niederlassung Deutschland: Koenigallee 14, Düsseldorf, 40212 support@Swan Hellenic.com


Insolvenzabsicherung:


Für Kreuzfahrtpakete ACTA: 24 Stasikratous Street, 1065 Nikosia, Zypern


Die wichtigsten Rechte der Kunden/Reisenden gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 sind im Folgenden aufgeführt:


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden über eine Pauschalreise nach der EU-Pauschalreiserichtlinie


Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.


Sie können daher alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Swan Hellenic Travel Ltd. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.


Darüber hinaus verfügt Swan Hellenic Travel Cruises Ltd. über die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen ist, für die Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle der Insolvenz des Unternehmens.


Die wichtigsten Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302:


- Der Reisende erhält vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.


- Mindestens ein Unternehmer haftet immer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.


- Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten einer Kontaktstelle, unter der sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen können.


- Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und gegebenenfalls gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen.


- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) steigen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich ein Reiseveranstalter eine Preiserhöhung vor, so hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten gesenkt werden.


- Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält alle geleisteten Zahlungen zurück, wenn ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Storniert der für die Pauschalreise verantwortliche Veranstalter die Pauschalreise vor deren Beginn, so hat der Reisende Anspruch auf Erstattung und unter bestimmten Umständen auch auf Entschädigung.

- In Ausnahmefällen können Reisende vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Stornogebühr zu zahlen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Zielort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.


- Darüber hinaus kann der Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten.


- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart durchgeführt werden, so wird dem Reisenden ohne Mehrpreis eine angemessene andere Vorkehrung angeboten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland wird dieses Recht als "Kündigung" bezeichnet), wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft.

- Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter wird den Reisenden unterstützen, wenn er in Schwierigkeiten ist. Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden die Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder gegebenenfalls des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so ist die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Swan Hellenic Travel Ltd. hat eine Insolvenzabsicherung mit ACTA abgeschlossen: 24 Stasikratous Street, 11065 Nicosia, Cyprus